Google Ads: Neue Nutzungsbedingungen ab Juli 2026
Google überarbeitet die Nutzungsbedingungen für Google Ads und bereitet damit den Rollout neuer Regeln vor, die ab dem 1. Juli 2026 gelten. Hintergrund ist der wachsende Einsatz von Automatisierung und künstlicher Intelligenz in der Werbeplattform. Die aktualisierten Terms of Service legen fest, wie Eingaben von Werbetreibenden in KI-gestützten und automatisierten Werbetools genutzt werden dürfen – und betonen gleichzeitig, dass die Verantwortung für Kampagnen weiterhin bei den Anzeigenkunden liegt.
Die Änderungen betreffen ausschließlich Google-Ads-Konten. Andere Google-Produkte wie Google Workspace oder Cloud Identity sind nicht davon umfasst. Werbetreibende müssen vor dem Stichtag keine Aktion durchführen: Die neuen Bedingungen treten automatisch in Kraft, ohne dass eine erneute Zustimmung im Konto erforderlich ist. Für Marketingteams, Agenturen und Inhouse-Verantwortliche bedeutet das dennoch, dass interne Prozesse und Governance-Modelle rechtzeitig geprüft werden sollten.
Was sich in den Nutzungsbedingungen ändert
Google begründet die Anpassungen mit dem steigenden Bedarf an Automatisierung innerhalb von Google Ads. Konkret erweitert der Konzern die Formulierungen dazu, wie von Werbetreibenden bereitgestellte Inputs über verschiedene Ads-Funktionen hinweg eingesetzt werden können, um die Kampagnenleistung zu verbessern. Damit wird deutlicher, dass Daten und Inhalte nicht nur in einzelnen Tools, sondern plattformübergreifend in Googles Werbeökosystem einfließen dürfen.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft konversationelle Erfahrungen und vergleichbare Google-Ads-Werkzeuge. Google präzisiert, dass Informationen, die Nutzer in solche Oberflächen eingeben, von den Systemen des Unternehmens genutzt werden können. Für Teams, die bereits KI-Assistenten oder dialogbasierte Setup-Flows in Ads testen, ist das ein wichtiger rechtlicher Hinweis auf die Datenverwertung jenseits des unmittelbaren Kampagnenkontexts.
- Erweiterte Regelungen zur Nutzung werbetreibendenseitiger Eingaben über Google-Ads-Funktionen hinweg
- Klarstellung zur Verwertung von Informationen in konversationellen Ads-Tools
- Aktualisierte Bestimmungen zu URLs und Konten, die Google für automatisierte Kampagneneinrichtung crawlen darf
Mehr Automatisierungsbefugnisse für Google
Aus Marketingperspektive ist der inhaltliche Kern, dass Google sich mit den neuen Bedingungen breitere Befugnisse für automatisierte Systeme sichert. Die Formulierungen deuten darauf hin, dass KI und programmatische Features künftig stärker dazu eingesetzt werden können, Kampagnenelemente zu generieren, auszuwählen und zu optimieren – im Namen der Werbetreibenden. Parallel bleibt festgehalten, dass Anzeigenkunden weiterhin für die Freigabe, Prüfung und Verantwortung der resultierenden Kampagnen und Assets zuständig sind.
Der Wandel bei automatisiertem Kampagnenmanagement
Besonders auffällig ist die neue Sprache rund um automatisiertes Kampagnenmanagement. Frühere Fassungen der Nutzungsbedingungen beschrieben eher, dass Google Werkzeuge bereitstellt, mit denen Werbetreibende Ziele, Anzeigen oder Landingpages erzeugen können – oft verbunden mit expliziten Opt-in- oder Opt-out-Möglichkeiten für Automatisierungsfunktionen.
Die überarbeitete Version formuliert nun deutlicher, dass Kunden Google und verbundene Unternehmen autorisieren, Anzeigen auszuspielen – einschließlich der Nutzung automatisierter Programmfunktionen zum Formatieren, Auswählen oder Generieren von Zielen, Anzeigen oder Zielseiten im Auftrag des Kunden. Die Verantwortung für die entstehenden Kampagnen und Werbemittel bleibt dennoch beim Werbetreibenden. Dieser Spannungsbogen zwischen erweiterten Systemrechten und unveränderter Kundenhaftung ist der zentrale Punkt der Diskussion in der Branche.
Kritik aus der Werbebranche
Nicht alle Beobachter sehen die Änderungen positiv. Anthony Higman, Gründer von AdSQUIRE, argumentiert, die neuen Bedingungen untergraben zwei zentrale Säulen von Google Ads: Relevanz und Kontrolle. Er verweist auf die Formulierung, die Google erlaubt, automatisierte Features zur Erstellung und Auswahl von Targets, Anzeigen und Zielseiten im Auftrag der Werbetreibenden einzusetzen, während diese weiterhin für das Ergebnis verantwortlich bleiben.
Higman kritisiert zudem Googles insgesamt stärkeren Push Richtung KI-gestützter Automatisierung. Frühere Versionen der Nutzungsbedingungen boten seiner Einschätzung nach klarere Möglichkeiten, sich gegen einzelne Automatisierungsfeatures zu entscheiden. In Verbindung mit Anpassungen bei Haftung und Schiedsgerichtsvereinbarungen in einigen Regionen sieht er darin einen fortlaufenden Machtshift: Entscheidungskompetenz wandere schrittweise von Werbetreibenden zu Googles Systemen.
Verantwortung bleibt bei Werbetreibenden
Zwischen den Zeilen betonen die überarbeiteten Terms of Service die Pflichten der Anzeigenkunden noch stärker. Werbetreibende müssen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Rechte an allen Informationen, Inhalten, URLs und sonstigen Inputs besitzen, die sie Google Ads bereitstellen. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, automatisch generierte Kampagnen und Anzeigenassets weiterhin zu prüfen, freizugeben, zu bearbeiten oder zu entfernen.
Für SEO- und Performance-Marketing-Teams bedeutet das: Auch wenn Google mehr automatisieren darf, bleibt die inhaltliche und rechtliche Kontrolle beim Kunden. Prozesse für Creative-Review, Markenrichtlinien, Tracking-Consent und Landingpage-Freigaben sollten deshalb explizit auf KI-generierte Assets ausgerichtet werden. Wer das nicht tut, riskiert nicht nur schlechtere Kampagnenergebnisse, sondern auch Compliance-Probleme.
Regionale Besonderheiten
Neben den globalen Anpassungen führt Google auch marktspezifische Änderungen ein. Dazu gehören überarbeitete Formulierungen zu Schiedsgerichtsvereinbarungen in bestimmten Regionen, teils angepasst an aktuelle Rechtspraxis oder mit entfernten Schiedsklauseln, wo das zulässig ist. Außerdem werden neue Verweise auf regulatorische Betriebsgebühren und länderspezifische Zusatzkosten ergänzt, die für Anzeigen in einzelnen Jurisdiktionen anfallen können.
In Brasilien präzisiert Google die Rolle von Google BR als Entität, die berechtigt ist, Werbeinventar von Google LLC kommerziell zu betreiben und zu monetarisieren. Für internationale Advertiser ist das relevant, weil Vertragspartner, Abrechnungswege und rechtliche Ansprechpartner je nach Markt unterschiedlich sein können. Marketingverantwortliche sollten prüfen, ob interne Vertrags- und Datenschutzunterlagen zu ihren aktiven Märkten passen.
Was Marketer jetzt tun sollten
Die neuen Google-Ads-Nutzungsbedingungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Google empfiehlt Werbetreibenden, die aktualisierten Regeln zu lesen, verlangt aber keine vorherige Annahme oder Kontowechsel. Praktisch sollten Teams dennoch frühzeitig handeln: Rechtliche Stellen, Agenturleitung und Paid-Media-Verantwortliche sollten die geänderten Passagen zu Automatisierung, Datenverwertung und Haftung gemeinsam bewerten.
Parallel lohnt sich eine Überprüfung interner Workflows für Kampagnenfreigabe, Dokumentation von KI-Nutzung und Monitoring automatisch erzeugter Assets. Wer die Entwicklung als reinen Formalismus abtut, übersieht, dass Google Ads seinen rechtlichen Rahmen an eine stärker automatisierte Werbeplattform anpasst – mit spürbaren Folgen für Kontrolle, Governance und Verantwortlichkeit im Paid Search und Performance Marketing.